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eRezepte können nur ausgestellt werden, wenn Ihre Versichertenkarte im laufenden Quartal bereits vorgelegt wurde. Ohne Vorlage erfolgt keine Bearbeitung. Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versandt. Beachten Sie bitte unseren Praxisurlaub vom 20.-24.07.2026: In dieser Zeit erfolgt keine Bearbeitung Ihrer Anfragen.

