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Wichtig: längere Untersuchungen, wie Vorsorgeuntersuchungen, Tauchtauglichkeit etc. nur mit telefonischer Vereinbarung.

 

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Wie die funktioniert, lesen Sie hier

 

Jugendarbeitsschutzuntersuchung

 

Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will,

muss sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Dies ist festgelegt im Jugendarbeitsschutzgesetz.

Für diese Untersuchung ist ein Untersuchungsberechtigungschein und ein Erhebungsbogen

notwendig. Diesen gibt es beim zuständigen Meldeamt des Hauptwohnsitzes.

 

Bei dieser Untersuchung wird vor allem beurteilt, ob der Jugendliche durch die Ausführung

bestimmter Tätigkeiten in seiner Gesundheit beeinträchtigt werden könnte.

Es werden Herz, Lunge, Bauch, Bewegungsapparat und die Sinnesorgane untersucht.

Der Impfpass wird überprüft.

Sollte in der Untersuchung festgestellt werden, dass der Entwicklungszustand des Jugendlichen

nicht altersentsprechend ist, gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen oder die angestrebte

Tätigkeit die gesundheitliche Entwicklung beeinträchtigen können, so wird eine Nachuntersuchung

angeordnet. Dies findet in der Regel 3- 6 Monate nach der Arbeitsaufnahme statt.

 

Der Arzt unterliegt bei dieser Untersuchung der Schweigepflicht.

 

 

Bitte bringen Sie zur Untersuchung mit:

Ausgefüllter und unterschriebener Erhebungsbogen

Untersuchungsberechtigungsschein

Impfpass

falls vorhanden: Sehhilfe, Allergiepass, Feststellungsbescheid über Behinderungen

 

zum Download:

Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung

 

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Dr. med. Jörg Jamaszyk

Clemens Schneider

Insa Lütge

Jan Christoph Weinert

Dr. med. Doriana C. Borchina

 

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