Akupunktur
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten die Akupunkturbehandlung für 2 Indikationen:
1. Schmerzen der Lendenwirbelsäule, welche seit mindestens 6 Monaten bestehen.
2. Schmerzen bei Kniegelenkverschleiß (Gonarthrose), welche seit mindestens 6 Monaten bestehen.
Was genau bedeutet "seit mindestens 6 Monaten"?
Sie müssen in den letzten 2 Quartalen vor der Behandlung in jedem dieser beiden Quartale wegen der Diagnose
nachweislich in Behandlung gewesen sein.
Klingt kompliziert? Ist es auch.
Wenn Sie bei einem anderen Arzt in Behandlung gewesen sind, müssen Sie eine Überweisung mit einer schriftlichen Bestätigung
Ihres Arztes mitbringen, aus der hervorgeht, dass er Sie in den letzten beiden Quartalen wegen einer der o.g. Diagnosen
behandelt hat.
Was erwartet Sie am Behandlungstermin?
In der Regel haben Sie einmal im Jahr Anspruch auf 10 Akupunkturbehandlungen innerhalb von 6 Wochen für die jeweilige Indikation.
Zunächst findet eine Eingangsuntersuchung statt, in der das Behandlungskonzept festgelegt wird.
Die Akupunkturbehandlungen finden anschließend nach Terminvereinbarung statt.
Eine Behandlung dauert etwa 30 Minuten.
Sie liegen in einem separaten Raum, Hosen, Socken und Oberteil sind auszuziehen.
Wir empfehlen daher eine leichte Decke mitzubringen.
Der Einstich der Nadel ist spürbar, wird aber selten als unangenehm empfunden.
Die Akupunkturnadeln werden nicht nur an den lokalen Schmerzbereichen gesetzt,
sondern entlang sogenannter Leitbahnen am gesamten Körper.
Die Nadeln bleiben dann ca. 20 - 30 Minuten liegen und werden anschließend entfernt.
Sie können dann in der Regel Ihrem gewohnten Tagesablauf nachgehen.
Manche Patienten bemerken nach der Akupunktur eine gewisse Erschöpfung.
In diesem Fall sollten Sie ausreichende Ruhezeiten einplanen.
Nähre Informationen zur Akupunktur
Broschüre Akupunktur und chinesische Heilkunst der DÄGfA
Tags: Braunschweig, Akupunktur, Schmerztherapie