eRezepte werden nur ausgestellt, sofern Sie Ihre Versichertenkarte im laufenden Quartal bereits vorgelegt haben.
Ohne Vorlage der Versichertenkarte erfolgt keine Bearbeitung.
Die eRezepte können am übernächsten Werktag in Ihrer Apotheke unter Vorlage Ihrer Versichertenkarte eingelöst werden.
Privatrezepte, grüne Rezepte, sowie Hilfsmittelrezepte müssen weiterhin in der Praxis abgeholt werden. Ab dem übernächsten Werktag ab Bestellung.
Eine zusätzliche Benachrichtigung erfolgt nicht.
Wurden Ihre nicht-eRezepte bisher in eine von Ihnen gewählte Apotheke gegeben, vermerkten Sie dies bitte im Rezeptfeld.
Bitte beachten Sie, dass die Bestellung nur im Falle einer Dauermedikation bzw. eines Folgerezeptes möglich ist.
Hier werden keine zusätzlichen Anfragen bearbeitet.